Das Bundeskabinett hat zwischenzeitlich den Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes (JStG) 2024 beschlossen. Dieser weicht nur geringfügig vorn Referentenentwurf ab. Das JStG 2024 sieht verschiedene notwendige Anpassungen im Steuerrecht vor, insbesondere aufgrund von EU-Recht. Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs. Zudem enthält es Regelungen zu Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund früherer Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen. Diesen Gesetzgebungsbedarf greift das JStG 2024 auf. Es umfasst viele thematisch nicht oder nur teilweise miteinander verbundene Einzelmaßnahmen, die meist technischen Charakter haben. Im Regierungsentwurf finden sich unter anderem die folgenden umsatzsteuerlichen Maßnahmen:
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